16
Jan 24
Vertragliche Beziehungen zwischen Privatpersonen, Gesellschaften oder auch öffentlichen Trägern sind vielfältig und komplex. Der Vertrag ist das Mittel zur rechtlichen Verwirklichung individueller Ziele und Besonderheiten in einem Gemengelage bestimmter tatsächlicher Umstände und subjektiver Vorstellungen.
Mit der richtigen Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung werden Konflikte im Vorfeld vermieden und Vorteile geschaffen.