Verfassungsrecht

Zum Verfassungsrecht gehören Staatsrecht, Wahlrecht und Parlamentsrecht einschließlich des Petitionsrechts, die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sowie deren Überprüfung durch den Bürger mittels Verfassungsbeschwerde, in Bayern auch mittels Popularklage. Dabei spielen die Grundrechte bzw. deren Verletzung eine besondere Rolle. Mit Eingaben und Beschwerden – Petitionen – kann jedermann sich an das Parlament wenden, also zum Beispiel an den Bayerischen Landtag oder an den Deutschen Bundestag, je nach Zuständigkeit. Bei der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen kommt es besonders auf die Grundrechtskonformität und auf die Kompetenzmäßigkeit an: wer darf überhaupt gesetzlich regeln – Bund oder Land?

Peter Welnhofer
Rechtsanwalt
Schwerpunkte: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Kommunalrecht