Der Strafverteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege, insofern aber Interessenvertreter des jeweiligen Mandanten und nur diesem verpflichtet.
Zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens, also im Ermittlungsverfahren, im sogenannten Zwischenverfahren, bei dem entschieden wird ob ein Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird, in der Hauptverhandlung und in jeder weiteren Instanz hat ein Beschuldigter das Recht sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Empfehlenswert ist es immer bei jedem strafrechtlichen Vorwurf, mit dem man konfrontiert wird so frühzeitig wie möglich einen kompetenten Strafverteidiger zu konsultieren. Im Strafrecht fallen nämlich wichtige Entscheidungen bereits im Ermittlungsverfahren.
Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung, des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts, sowie auch des Strafvollstreckungsrechts ermöglichen es den Rechtsanwälten Andreas Kaiser und Dr. Konrad Brenninger frühzeitig die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Zusammen mit den Mandanten bauen wir eine gemeinsame Verteidigungsstrategie auf, die an die jeweiligen Besonderheiten des Falls individuell angepasst ist. Strafverteidigung muss stets von einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem Strafverteidiger und dem Mandanten getragen sein. Im Strafrecht gilt es in jedem Einzelfall ein maßgeschneidertes Verteidigungskonzept gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Rechtsanwalt Andreas Kaiser ist in allen Bereichen des Strafrechts, der Strafverteidigung und des Strafvollstreckungsrechts tätig, zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.