Zum Kommunalrecht gehören das Kommunalverfassungsrecht, das kommunale Wahlrecht sowie das kommunale Haushalts- und Wirtschaftsrecht. Im einzelnen geht es um die Rechtsgrundlagen von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und, dargestellt am Beispiel der Stadt Regensburg, um die Zuständigkeitsverteilung zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister, um die Wahl von weiteren Bürgermeistern und Referenten, um die Bildung von Ausschüssen, um das Verfahren im Stadtrat, um Haushalt und Personal der Stadt, um die kommunale Rechtsetzung durch Satzungen und Rechtsverordnungen. Zu nennen sind hier besonders die jährliche Haushaltssatzung, Beitragssatzungen und Bebauungspläne, auch die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen etwa durch Freisitze von Gaststätten. Zum Kommunalrecht gehören ferner alle Fragen der örtlichen Daseinsvorsorge wie Strom- Gas- und Wasserversorgung, Abwasser- und Ablallentsorgung, der öffentliche Personennahverkehr mit Omnibussen. Weitere Bereiche sind Kultur – Stadttheater – und Kulturförderung sowie Straßen- und Schulbaumaßnahmen.
Kommunalrecht
Peter Welnhofer
Rechtsanwalt
Schwerpunkte: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Kommunalrecht
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