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Jan 24
Handelsrecht ist Kaufmannsrecht. Ob der Einzelhändler, der Handelsvertreter oder auch die Personen- oder Kapitalgesellschaften – bei Betreiben eines Handelsgewerbes unterliegen sie besonderen gesetzlichen Anforderungen. Als tragende Säule unserer Wirtschaft bedarf der Mittelstand einer sorgsamen Beachtung der Rechte und Pflichten im Handel mit Lieferanten und Kunden.