Familienrecht ist das Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten miteinander durch Geburt oder durch Eheschließung verbundener Personen regelt. Zum Familienrecht gehören auch die Möglichkeiten einer gesetzlichen Vertretung durch Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuerbestellung.
Zu den häufigsten Fragestellungen gehören das Scheidungsrecht und Unterhaltsverpflichtungen. Im Lichte der Tatsache, dass durchschnittliche jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird, kommt auch der Regelung von derartigen Streitpunkten vor Eingehung der Ehe durch einen Ehevertrag erhebliche Bedeutung zu. So können jedenfalls die finanziellen Aspekte einer Trennung zumeist auf eine planbare Grundlage gestellt werden, die letztlich eine streitige Auseinandersetzung verhindert.
Im Falle des Scheiterns einer Ehe gibt es eine Vielzahl von Regelungsaspekten, selbst dann, wenn sich beide Ehegatten einig sind. Hierzu beraten Sie unsere Rechtsanwälte gern.