Energierecht

Energierecht definiert die Spielregeln in der Energiewirtschaft. Es regelt die Erzeugung, die Verteilung, den Handel, den Verbrauch und die Einsparung von Energie. Dabei schafft das Energierecht den rechtlichen Rahmen für die hieran beteiligten Akteure. Hierzu gehören die Energieerzeuger,die Energiehändler aber auch Verwaltungsbehörden für die Überwachung und Genehmigung mit dem Ziel der Sicherstellung der Versorgungssicherheit, dem Schutz vor Marktmissbrauch und der Gewährleistung fairer transparenter Preise für Energie.

Hierzu gehören schwerpunktmäßig das Energiewirtschaftsrecht, das Recht der Erneuerbaren Energien und das Energiesteuerrecht. Die Rechtsbeziehungen der einzelnen Akteure bei Errichtungen von Anlagen für erneuerbare Energien (Solaranlagen, Wasserkrafanlagen, Windkraftanlagen, Biogas-/Biomasseanlagen) gehören zum Energierecht. In diesem Zusammenhang ergeben sich vielfältige Vertragsbeziehungen; zwischen Anlagenbetreiber und Verkäufer bzw. Errichter der Anlage, zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sowie auch zwischen Anlagenbetreiber und den damit befassten Genehmigungsbehörden.

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Mandy Riedel
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Arbeitsrecht · Energy Consultant (RUB)
Schwerpunkte: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Energierecht, gewerbliches Mietrecht