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Jan. 24
Das Baurecht umfasst öffentliches und privates Baurecht. Zum öffentlichen Baurecht gehören insbesondere das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht. Das gesetzliche Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und Grundlage des kommunalen Planungsrechts, also der Bauleitplanung: Flächennutzungspläne, Bebauungspläne. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht; die Bayerische Bauordnung regelt im Wesentlichen die Sicherheitsfragen beim Bauen wie zum Beispiel den Brandschutz sowie das baurechtliche Verfahren für Einzelbauvorhaben: Baugenehmigungen, Beseitigungsanordnungen. Zum privaten Baurecht gehören insbesondere das Bauvertragsrecht sowie Fragen von Gewährleistung und Schadensersatz.