Unsere Rechtsanwälte stehen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten für Sie zur Verfügung. Rufen Sie uns an; gerne weist Ihnen unser Sekretariat den zuständigen Rechtsanwalt zu.
Eine Beschreibung der einzelnen Rechtsmaterien hilft Ihnen bei der Zuordnung Ihrer Fragestellung sicher bereits weiter. Grundsätzlich sind die Rechtsgebiete danach zu unterscheiden, ob sie dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen sind.
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Personen, die sich in einem Über-/Unterordnungsverhältnis befinden, während hingegen die Personen im Privatrecht sich auf gleicher Ebene befinden.
Zum öffentlichen Recht gehören im Wesentlichen die Rechtsbereiche des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes sowie die Materie des Steuerrechts. Dem Privatrecht sind Rechtsgebiete wie das Bürgerliche Recht, das Arbeitsrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht zuzuordnen.
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