Prüfungstiefe und Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer im Verfahren nach dem StVollzG
Das Bundesverfassungsgericht hat sich neben Fragen zur Verletzung der Menschenwürde eines Strafgefangenen aufgrund seiner Unterbringung in einem gesondert gesicherten Haftraum insbesondere mit Problemen der Aufklärungspflicht der Strafvollstreckungskammer und der Rügeanforderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren nach den §§ 116 ff. StVollzG beschäftigt. Die Strafvollstreckungskammern dürfen den Sachvortrag grundsätzlich nicht ungeprüft der Anstalt bei ihrer Entscheidung zugrunde legen. Geht […]