Wir unterstützen und begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung und persönlicher Kompetenz sowohl außergerichtlich, als auch bei Gericht und bei Behörden. In Gerichtsverfahren vertreten wir Ihre Interessen in allen Instanzen; ausgenommen vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen. Dort sind ausschließlich zum Bundesgerichtshof zugelassene Anwälte vertretungsbefugt.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen auch beratend zur Seite. Eine Vielzahl von Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich beilegen oder sogar gänzlich vermeiden, beispielsweise durch vorausschauende Vertragsgestaltung. Auch hierbei begleiten wir Sie kompetent. Insbesondere in den Bereichen Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht bestehen zudem besondere Formvorschriften. Das bedeutet, diese Verträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Der Gesetzgeber hat wegen der weitreichenden Folgen solcher Verträge die Beurkundungspflicht als Schutz vor übereilten Vertragsabschlüssen geschaffen. Die Beurkundung durch einen Notar ersetzt jedoch keine individuelle Beratung. Der beurkundende Notar ist hierzu gar nicht befugt; er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet. Daher sollte zuvor in jedem Fall ein Anwalt zur Beratung herangezogen werden.
Jeder einzelne Mandant stellt andere Anforderungen und benötigt einen individuellen Lösungsansatz. Wir bieten Ihnen für jede Frage den passenden Ansprechpartner: