Neue Europäische Erbrechtsverordnung ab August 2015
Das neue EU-Erbrecht aus 2012 muss binnen einer Frist von 3 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Das neue EU-Erbrecht soll ab dem 17.08.2015 gelten. Grundsätzlich soll danach das nationale Erbrecht gelten, in dessen Land der Erblasser gelebt hat, unabhängig von dessen Staatsbürgerschaft. Der Erblasser kann jedoch im Testament bestimmen, dass das Erbrecht gilt, dass […]