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Jan 24
Das Transportrecht ist klassisches Kaufmannsrecht. Frachtgeschäfte sind Handelsgeschäfte, ihnen liegt die Beförderung eines Handelsgutes „von A nach B“ zugrunde. Es versteht sich, dass diese Rechtsmaterie in der heutig globalisierten Handelswelt und mit den verschiedenen Verkehrsträgern (Straße, Schiene, Binnengewässer, See und Luft) von sehr komplexer Natur ist. Auf nationaler und auf internationaler Ebene sind besondere gesetzliche Regelungen und multilaterale Abkommen zu beachten, nicht zuletzt deswegen, weil das Haftungssystem der Frachtgeschäfte sich vom normalen Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches unterscheidet.